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  Rehoming  


Freilassung von Tieren und private Unterbringung

In der Richtlinie 2010/63 der EU-Artikel 19 ist die private Unterbringung von Versuchstieren geregelt. Diese Richtlinien wurden von den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union in deren nationale Gesetzgebung implementiert.

§10, des TVG befasst sich in Österreich mit der Unterbringung von ehemaligen Versuchstieren.

Zu den Bedingungen für private Unterbringung gehört ein unauffälliger Gesundheitszustand und das Ergreifen geeigneter Maßnahmen, um das Wohlergehen der Tiere sicherzustellen.

Züchter, Lieferanten und Verwender, deren Tiere privat untergebracht werden sollen, müssen über ein Programm verfügen, in dessen Rahmen die Sozialisierung der privat unterzubringenden Tiere gewährleistet ist.

Dies ist jedoch eine sehr zeitintensive Aufgabe.

Die RepRefRed Society bzw. das Austrian 3R Zentrum arbeitet nun mit Fr. Ing Astrid Fabry, einer Mitarbeiterin der Medizinischen Universität Wien zusammen um eine österreichweite Plattform für das Rehoming zu erstellen.


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Gesellschaft zur Förderung von Alternativen
Biomodellen (The 3R Society)
Postfach 0014
A-8036 Graz